Die neue Version Sage 50 Handwerk 7.0 (2024) ist da!

Ab sofort steht die neue Version Sage 50 Handwerk 7.0 (2024) für Kunden mit gültigem Wartungsvertrag zum Download zur Verfügung!

Natürlich können Sie Ihre aktuelle Version bei uns im Download-Portal bequem und einfach herunterladen. Melden Sie sich dazu im Bereich Download an und klicken Sie auf den Link Sage 50 Handwerk 7.0 (2024).

 

Sie haben keine Zugangsdaten zum geschützten Downloadbereich oder haben allgemeine Fragen? Dann melden Sie sich einfach bei uns unter: Tel. +49 (0) 208/ 62939-40 oder per E-Mail: support@snp-edv.de 

 

In dieser Version erwarten Sie unter anderem folgende Neuerungen:

  •  Anzeige der Projektbezeichnung im Kundenstamm
  • Verbesserte Meldungen beim Löschen
  • Verbesserungen e-Rechnungen
  • Neue Auswertungen im Regiezentrum
  • Verbesserte Inventur
  • Viele Neuerungen im Sage 50 Handwerk Cloud Paket
  • und vieles mehr

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Haben Sie Fragen zu den Neuerungen der Version 7.0 (2024). Melden Sie sich dazu einfach bei uns unter: Tel. +49 (0) 208/ 62939-40 oder per E-Mail: vertrieb@snp-edv.de 

Nutzen Sie Zuschüsse zur Digitalisierung!

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein Förderprogramm für mittelständische Unternehmen mit 3 bis 499 Mitarbeiter ausgearbeitet. Für Investitionen in Hard- und Software sowie in Investitionen zur Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter erhalten Sie kurzfristig bis zu 40% Zuschuss.

Infomieren Sie sich jetzt hier.

Anpassung der Systemvoraussetzungen in der

Version 6.3 mit Servicepack 4

Mit Servicepack 4 der Version Sage 50 Handwerk 6.3 wurden die Systemvoraussetzungen an die aktuellen Technologieentwicklungen angepasst. So wird zum Beispiel Windows 8 nicht mehr unterstützt. Außerdem ist der SQL Server 2012 nicht mehr freigegeben. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Neuerungsdokument.

Neuerungen Sage 50 Handwerk 6.3 SP4

Für Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Support unter 0208-62939-40.

Arbeitszeiterfassung: Was erlaubt und verlangt das Arbeitsrecht?

Noch gibt es in Deutschland keine generelle gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Das dürfte sich aber bald ändern. Angesichts der bevorstehenden Novelle tun Unternehmen gut daran, ihre derzeitige Praxis bei der Arbeitszeiterfassung schon einmal auf den Prüfstand zu stellen um auf mögliche Änderungen schnell und einfach reagieren zu können.

Ursächlicher Grund dafür ist ein Urteil, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Mai 2019 gesprochen hat. Die Luxemburger Richter entschieden: Der Schutz des Arbeitnehmers und die EU-Arbeitszeit-Richtlinie (2003/88/EG) verlangen von allen Unternehmen, ein System zur Erfassung der täglichen effektiv geleisteten Arbeitszeit zu schaffen. Bestätigt wurde diese Ansicht im September 2022 durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Darin beriefen sich die Richter auf das deutsche Arbeitsschutzgesetz, das schon jetzt eine generelle Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten fordere.
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) arbeitet derzeit an einer Gesetzesnovelle. Bisher steht aber noch nicht fest, wann diese in Kraft tritt und welcher Vorgaben sie Unternehmen wirklich macht.

Wir unterstützen und beraten Sie gerne  

Wir bieten Ihnen eine durchgängig digitalisierte Projektzeiterfassung: Die Zeiten einfach via App auf dem Smartphone, am Terminal in der Halle/Werkstatt oder einfach am PC erfassen. Alle Daten werden automatisiert gesammelt und stehen zur Übergabe für die Projektauswertungen, Mitarbeiterauswertungen und Lohnabrechnungen bereit. Behalten Sie den Überblick über die Arbeitszeiten und die projektbezogenen Tätigkeiten. Überstunden, Urlaubstage und Fehlzeiten werden unkompliziert für Sie verwaltet.

 

So sind sie auf der sicheren Seite, für alle Eventualitäten gerüstet und erleichtern jetzt schon Ihre tägliche Arbeit.

 

Sprechen Sie uns gerne an und erhalten Sie eine kostenfreie Vorstellung der Zeiterfassung.

Ansprechpartner: Doris Kulmaczewski: d.kulmaczewski@snp-edv.de - 0208-6293929

 

 

Quelle: deutsche-handwerks-zeitung.de

Die E-Vergabe ist Pflicht!

Seit 2018 ist die elektronische Angebotsabgabe, bzw. die komplette elektronischer Kommunikation zwischen Vergabestellen und Bieter als Pflicht. Angebote oder Teilnehmeranträge auf Postwegen sind nicht mehr gestattet.

 

 

Das Sage 50 Handwerk bietet auch hier eine passende Lösung mit der GAEB-Schnittstelle. Übermitteln Sie Ihre Angebotsabgabe als GAEB Export in elektronischer Form an den Auftraggeber. Sie haben noch keine GAEB-Schnittstelle? Sichern Sie sich jetzt unseren Vorteilspreis:

Zudem werden alle Lieferanten des Bundes – ob nun Groß- oder Kleinbetriebe – seit dem 27.11.2020 verpflichtet, ihre Rechnungen ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Das Standardformat wird die "XRechnung".

 

Haben Sie fragen zur GAEB-Schnittstelle oder XRechnung? Kontaktieren Sie uns unter Tel.: 0208/ 62 939-29 oder via E-Mail: vertrieb@snp-edv.de

 

Informieren Sie sich noch Jetzt ob Sie alle Voraussetzungen zur e-Vergabe erfüllen oder davon betroffen sind, um nicht bei Ausschreibung öffentlicher Dienstleister abgelehnt oder nicht beachtet zu werden.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem hier!