Arbeitszeiterfassung: Was erlaubt und verlangt das Arbeitsrecht?

Noch gibt es in Deutschland keine generelle gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Das dürfte sich aber bald ändern. Angesichts der bevorstehenden Novelle tun Unternehmen gut daran, ihre derzeitige Praxis bei der Arbeitszeiterfassung schon einmal auf den Prüfstand zu stellen um auf mögliche Änderungen schnell und einfach reagieren zu können.

Ursächlicher Grund dafür ist ein Urteil, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Mai 2019 gesprochen hat. Die Luxemburger Richter entschieden: Der Schutz des Arbeitnehmers und die EU-Arbeitszeit-Richtlinie (2003/88/EG) verlangen von allen Unternehmen, ein System zur Erfassung der täglichen effektiv geleisteten Arbeitszeit zu schaffen. Bestätigt wurde diese Ansicht im September 2022 durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Darin beriefen sich die Richter auf das deutsche Arbeitsschutzgesetz, das schon jetzt eine generelle Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten fordere.
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) arbeitet derzeit an einer Gesetzesnovelle. Bisher steht aber noch nicht fest, wann diese in Kraft tritt und welcher Vorgaben sie Unternehmen wirklich macht.

Wir unterstützen und beraten Sie gerne  

Wir bieten Ihnen eine durchgängig digitalisierte Projektzeiterfassung: Die Zeiten einfach via App auf dem Smartphone, am Terminal in der Halle/Werkstatt oder einfach am PC erfassen. Alle Daten werden automatisiert gesammelt und stehen zur Übergabe für die Projektauswertungen, Mitarbeiterauswertungen und Lohnabrechnungen bereit. Behalten Sie den Überblick über die Arbeitszeiten und die projektbezogenen Tätigkeiten. Überstunden, Urlaubstage und Fehlzeiten werden unkompliziert für Sie verwaltet.

 

So sind sie auf der sicheren Seite, für alle Eventualitäten gerüstet und erleichtern jetzt schon Ihre tägliche Arbeit.

 

Sprechen Sie uns gerne an und erhalten Sie eine kostenfreie Vorstellung der Zeiterfassung.

Ansprechpartner: Doris Kulmaczewski: d.kulmaczewski@snp-edv.de - 0208-6293929

 

 

Quelle: deutsche-handwerks-zeitung.de